Am 19.11.2015 hat die KfW die neue Förderaktion für den Einbruchschutz bekanntgegeben. Diese Einbruchschutzmaßnahmen werden ab diesem Zeitpunkt im Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ eigenständig gefördert. Dazu zählen u.a. der Einbau oder die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren, die Nachrüstung von Fenstern und einbruchhemmende Rollläden und der Einbau von Alarmanlagen und Videoüberwachungssystemen.
Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Höhe der förderfähigen Investitionskosten aus. Die Zuschüsse betragen für Einzelmaßnahmen des Einbruchschutzes einheitlich 10 Prozent (bisher 8 Prozent) der förderfähigen Investitionskosten. Die Mindestinvestitionskosten werden künftig von 3.750 Euro auf 2.000 Euro gesenkt.
Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig. Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung durch ein Fachunternehmen.
Wir helfen Ihnen gern bei der Antragstellung!
Mehr Infomationen finden Sie auf den Seiten der KfW.