Für einbruchhemmende Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ stehen ab sofort 50 Millionen Euro bereit.

KfW-Maßnahmen 455 und 159

Im Rahmen der Förderung „Altersgerecht Umbauen“ fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau durch zinsgünstige und langfristige Finanzierungen Maßnahmen, die Barrieren reduzieren und den Wohnkomfort steigern. Auch werden die Integration von Alarmanlagen und Eingangsüberwachung sowie die Nachrüstung mit beispielsweise Tür-Zusatzschlössern unterstützt. Nun hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) aufgestockt: Statt bisher 10 Millionen Euro stellt es für das Jahr 2017 für Einbruchschutz 50 Millionen Euro bereit.

Zuschüsse:

  • Mindestinvestition: 2.000 Euro
  • 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz, maximal 1.500 Euro
  • 12,5 Prozent beim Standard „Altersgerechtes Haus“ (= umfangreiche barrierearme Modernisierung Ihres Wohngebäudes), maximal 6.250 Euro
  • Zuschüsse: mindestens 200 Euro bis maximal 6.250 Euro (für den Standard „Altersgerechtes Haus“)

Investitionszuschüsse von 200 Euro bis zu 6.250 Euro

Bei einbruchhemmenden Maßnahmen, zum Beispiel dem Einbau von Alarmanlagen und Gegensprechanlagen, dem Einbau und der Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen sowie bei der Nachrüstung von Fenstern können Investitionszuschüsse von 200 Euro bis maximal 1.500 Euro beantragt werden.

Werden Einbruchsicherungen während eines altersgerechten Umbaus integriert, können sogar Zuschüsse bis zu 5.000 Euro beantragt werden. Wird der Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ berücksichtigt, steigt der Maximalzuschuss sogar auf 6.250 Euro.

Förderfähig: Material- und Handwerkerkosten

Förderfähig sind Material- und Handwerkerkosten unter der Voraussetzung, dass die Umbauarbeiten durch ein Fachunternehmen des Handwerks durchgeführt werden.

Gefördert werden u.a.

  • Systeme zur Einbruchs- und Überfallmeldung
  • Videoüberwachung im Eingangsbereich
  • Nachrüstung mit z.B. Tür-Zusatzschlössern
  • Einbau von Türspionen, Türkommunikation, Gegensprechanlagen
  • Bewegungsmelder
  • Beleuchtung des Eingangsbereiches

Vorteile / Vergünstigungen

  • Zinsgünstige, langfristige Finanzierung ab 1,00 % effektivem Jahreszins
  • Förderung unabhängig vom Alter
  • Sondertilgung

Mehr Informationen finden Sie auf der Website der KfW und im Merkblatt zur Förderung „Altersgerecht Umbauen“.