Interessant besonders für Mieter und Eigentümer, die kleinere Absicherungen vornehmen möchten 

Am 21. März 2017 informierten das Bundesbauministerium, das Bundesinnen­ministerium und die KfW Bankengruppe in einer gemeinsamen Erklärung, dass Investitionen in den Einbruchschutz nun bereits ab einer Summe von 500 Euro gefördert werden. Damit wurde die Mindestinvestitionssumme deutlich gesenkt – sie lag bislang bei 2.000 Euro. Insgesamt stellen das Bundesbauministerium und die KfW Bankengruppe für das aktuelle Jahr 50 Millionen Euro an Zuschüssen für Einbruchschutz-Maßnahmen zur Verfügung.

Die Änderungen im Überblick: 

  • Mit Wirkung zum 21. März 2017 werden Investitionen in einbruchschützende Maßnahmen bereits ab einem Volumen von 500 Euro staatlich bezuschusst
  • Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 10 Prozent der investierten Summe, die Obergrenze für einen Zuschuss liegt bei 1.500 Euro
  • Mit der Senkung des Mindestbetrags von 2.000 Euro auf 500 Euro sollen vor allem jene von den Fördermaßnahmen profitieren können, die kleinere Absicherungen vornehmen möchten wie beispielsweise Mieter

Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz

  • Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren (zum Beispiel Tür-Zusatzschlösser, Querriegel- bzw. Panzerriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel)
  • Einbau von Fenster-Nachrüstsystemen (zum Beispiel aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Band- bzw. Scharnierseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen)
  • Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
  • Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (zum Beispiel Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren)
  • Baugebundene Assistenzsysteme (zum Beispiel Gegensprechanlagen, Türspione, Bewegungsmelder, Beleuchtung)