Ab 15.September hat die KfW die Bezuschussung für private Kunden für das Programm 159 und 455 Einbruchschutz nach oben hin angepasst. Hier die neuen Fakten:

Was wird gefördert?

  • Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren sowie Nachrüstung von Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme mitSperrbügel, Einsteckschlösser, Gegensprechanlagen)
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z. B. Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmte Fenstergriffe). Im Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit/Zuschuss (Nr. 151/152/430) wird der Einbau einbruchhemmender Fenster, Balkon- und Terrassentüren gefördert.
  • Einbau einbruchhemmender Gitter, Klapp- und Rollläden
  • Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (z. B. intelligente Türschlösser mit personalisiertem Zutrittsrecht)
  • Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. Bild-, Gegensprechanlagen), baugebundene Not- und Rufsysteme, Bewegungsmelder)

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

  • Finanzierung als Kredit (Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
    − bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich bestimmter Nebenkosten, maximaler Kreditbetrag 50.000 Euro pro Wohneinheit
    − Stellen Sie Ihren Antrag bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl, bevor Sie mit dem Umbau beginnen.
  • Finanzierung als Zuschuss (Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455))
    − 20 % auf die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten einschließlich bestimmter Nebenkosten – 10% auf jeden weiteren Euro pro Antrag, maximal bis 1.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit
    − Stellen Sie Ihren Antrag direkt bei der KfW bevor Sie mit dem Umbau beginnen.