Mit dem im Rahmen des Nachtragshaushalts 2015 beschlossenen Förderprogramms zur Einbruchsicherung sollen Haus- und Wohnungseigentümern sowie Mietern Zuschüsse für Investitionen in den Einbruchsschutz gewährt werden. Gefördert werden sollen

  • Einbau von Alarmanlagen
  • Einbau sicherer Türen und Fenster oder Gitter

Mögliche Vorteile / Vergünstigungen

  • Förderung von Handwerkerleistungen, zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit
  • 20 Prozent der Gesamtsumme wird gefördert, Höchstbetrag 1.500 Euro
  • Förderung wird nach Vorlage der Originalrechnung ausbezahlt

Voraussetzungen

  • Die Summe für die Investition muss mindestens 500 Euro betragen
  • Vor Beginn der Maßnahme werden der KfW zwei Angebote vorgelegt bzw. ein Angebot einer zertifizierten Fachfirma

Hinweis: Die Details zum neuen Förderprogramm werden in den kommenden Wochen vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ausgearbeitet, sodass Sie voraussichtlich ab Herbst den Zuschuss bei der KfW beantragen können (Stand: Juli 2015).